Segellexikon

Ankerwache

Wache, die während des Ankerns kontrolliert, ob der Anker hält, sich das Wetter verschlechtert, andere Fahrzeuge sich dem eigenen Schiff nähern, und Gefahren für den Ankerlieger abwendet. Eine Ankerwache ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben; hiervon ausgenommen sind nur Sportboote, die auf in amtlichen Seekarten speziell für die Sportschifffahrt ausgewiesenen Ankerplätzen ankern. Ein Verzicht auf die Ankerwache kann – auch im Ausland – als grober Verstoß gegen die seemännische Sorgfaltspflicht angesehen werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.