Segellexikon

Ausguck

Sorgfältiges Beobachten des Wassers und des Himmels, um andere Schiffe, Seezeichen, Treibgut, Böen, Wellen, aber auch sich anbahnende Wetteränderungen rechtzeitig zu erkennen. Regel 5 der KVR verlangt: "Jedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörigen Ausguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt."
Einhandsegeln von über zwölf Stunden Dauer kann als Verstoß gegen die KVR angesehen werden (siehe Vendée Globe). Aber auch auf anderen Yachten unter Autopilot oder Selbststeueranlage sowie auf manchen Handelsschiffen wird gelegentlich gegen die Ausguckpflicht verstoßen.