Segellexikon
Bodenseeschifferpatent
Fahrerlaubnis für den Bodensee, die auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung der Bodensee-Anrainerstaaten zum Führen von Wasserfahrzeugen vorgeschrieben ist. Das Bodenseeschifferpatent kann in fünf verschiedenen Kategorien ausgestellt werden:
A: für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS), soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
B: für Fahrgastschiffe
C: für Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
D: für Segelfahrzeuge mit einer Segelfläche über 12 qm
H: für den Hochrhein von Stein am Rhein bis Schaffhausen
Die Patente A und H dürfen ab 18 Jahren, das Patent D ab 14 Jahren erworben werden. Motorisierte Sportboote mit weniger als 4,4 kW (6 PS) Leistung dürfen ohne Fahrerlaubnis geführt werden. Für motorisierte Segelboote mit mehr als 4,4 kW Leistung ist das Bodenseeschifferpatent A + D erforderlich. Fahrgastschiffe, die für maximal 12 Personen zugelassen sind, können auch mit einem Bodenseeschifferpatent A bzw. D geführt werden. Das Mindestalter hierfür ist 21 Jahre.
Inhaber eines Sportbootführerscheins bekommen bei einem Landratsamt am Bodensee (Konstanz, Friedrichshafen, Lindau) ein Ferienpatent, das einen Monat lang gültig ist, aber nur ein Mal pro Jahr ausgestellt wird.
Inhabern eines Sportbootführerscheins oder eines SKS-Scheins wird beim Erwerb des Bodenseeschifferpatent A oder D die praktische Prüfung erlassen.
Inhaber eines Bodenseeschifferpatent A oder D können sich ohne Prüfung den Sportbootführerschein Binnen ausstellen lassen. Auf die Theorieprüfung für die Kategorien A, D und H kann man sich per Online-Kurs von Rolf Dreyer vorbereiten.