Segellexikon

Fall

1. Eine Leine zum Setzen eines Segels. Jedes Fall trägt den Namen des zugehörigen Segels: Großfall, Fockfall, Spinnakerfall. Auf Jollen gibt es auch das Schwertfall, mit dem das Schwert nach oben oder unten gezogen wird. Mehrzahl: Die Fallen.
2. Der Mastfall bezeichnet die Neigung eines Mastes in Längsschiffrichtung.