Segellexikon

Kanal 16

Notkanal im UKW-Seefunk. Kanal 16 wird von den MRCC ständig überwacht, um bei Notverkehr oder bei Dringlichkeitsverkehr sofort die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Solange kein Notverkehr und kein Dringlichkeitsverkehr herrscht, darf Kanal 16 auch zum Anrufen anderer Schiffe verwendet werden.