Segellexikon
Kollisionsgefahr
Kollisionsgefahr besteht, wenn sich zwei Fahrzeuge annähern, ohne dass sich die Peilung zum anderen Fahrzeug ändert. Im Zweifel ist von Kollisionsgefahr auszugehen und durchgreifend zu handeln.
Kollisionsgefahr besteht, wenn sich zwei Fahrzeuge annähern, ohne dass sich die Peilung zum anderen Fahrzeug ändert. Im Zweifel ist von Kollisionsgefahr auszugehen und durchgreifend zu handeln.