Segellexikon
Kreuzender Kurs
Begriff aus dem Schifffahrtsrecht: Ein anderes Schiff läuft auf kreuzendem Kurs, wenn genau ein Seitenlicht sichtbar ist (oder bei Nacht sichtbar wäre).
Begriff aus dem Schifffahrtsrecht: Ein anderes Schiff läuft auf kreuzendem Kurs, wenn genau ein Seitenlicht sichtbar ist (oder bei Nacht sichtbar wäre).