Segellexikon

Radarreflektor

Ein Radarreflektor ist ein Katzenauge für Radarstrahlen. Damit sollen kleine Fahrzeuge im Radar besser erkennbar sein. Das BSH ist für die Prüfung von Radarreflektoren zuständig. Es hat durch Untersuchungen festgestellt, dass achtflächige Radarreflektoren einen Mindestquerschnitt von mindesten 457 mm (1,5 Fuß) haben müssen. Nicht-achtflächige Reflektoren müssen Reflexionsfläche von mindestens 10 qm besitzen. Aber selbst damit kann nicht garantiert werden, dass das Radarecho stark genug ist. Das leistet nur ein Radarziel-Verstärker (Aktiv-Radarreflektor). Er empfängt Impulse fremder Radargeräte, verstärkt sie und sendet sie auf gleicher Frequenz zurück. Das entspricht einer Reflexionsfläche von 80 qm.