Segellexikon
Rote Flagge
Das Schwenken einer roten Flagge ist ein Notzeichen auf Binnenschifffahrtsstraßen. Eine rote Flagge muss auf einer Binnenschifffahrtsstraße mitgeführt werden.
Das Schwenken einer roten Flagge ist ein Notzeichen auf Binnenschifffahrtsstraßen. Eine rote Flagge muss auf einer Binnenschifffahrtsstraße mitgeführt werden.