Segellexikon
Rufzeichen
Im Seefunk und im Binnenschifffahrtsfunk verwendetes Kennzeichen für ein Schiff. Das Rufzeichen besteht bei deutschen Schiffen, die in ein Seeschiffsregister eingetragen sind, aus vier Buchstaben aus der Reihe DAAA bis DRZZ – dem Unterscheidungssignal des Schiffes – und bei deutschen Schiffen, die nicht in ein Seeschiffsregister eingetragen sind aus zwei Buchstaben und vier Ziffern aus der Reihe DA2001 bis DJ9999. Das Rufzeichen wird von der Bundesnetzagentur vergeben. Es wird im Funkverkehr nach dem Schiffsnamen gesprochen und macht Schiffe mit gleichen Namen unterscheidbar.