Segellexikon

Sportboot

1.) Im führerscheinrechtlichen Sinn Fahrzeuge, die nicht gewerbsmäßig, für Sport- oder Erholungszwecke verwendet werden, einschließlich Wassermotorräder, jedoch nicht Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur mit einem Segel von höchstens 6 Quadratmeter Fläche fortbewegt werden.
2.) Im Sinne der Seesportboot-Verordnung und im Sinne der Schiffssicherheitsverordnung Wasserfahrzeuge, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut sind und und ausschließlich für Sport- oder Freizeitzwecke oder für die Ausbildung genutzt werden. Die Seesportboot-Verordnung regelt u. a. die Vermietung von Sportbooten und die Besetzung von gewerbsmäßig benutzten Sportbooten. Die Schiffssicherheitsverordnung regelt u. a. die Sicherheitsausrüstung von privat und gewerbsmäßig benutzten Sportbooten.