Segellexikon

Strandgut

Von See an Land gespültes, herrenloses Gut aller Art. Während Strandgut früher einem Strandamt oder Strandvogt gemeldet werden musste, gilt Strandgut heute als Fundsache. Strandgut muss in ein Fundbüro gebracht werden, weil es auf See verloren und das Eigentum daran nicht aufgegeben wurde.