Begriff aus dem Schifffahrtsrecht: Ein Fahrzeug ist Überholer, wenn es sich einem anderen Fahrzeug annähert und dessen Hecklicht sieht (oder bei Nacht dessen Hecklicht sehen würde). Es bleibt Überholer, bis es das andere Fahrzeug klar passiert hat.
Voriger Begriff
Nächster Begriff
Zurück zum Segellexikon