Segellexikon

Bergung

Ein von seiner Besatzung aufgegebenes Schiff oder einen treibenden Gegenstand, über den der Eigentümer die Verfügungsgewalt verloren hat, in Sicherheit bringen. Bei Übergabe an den Eigner besteht Anspruch auf Bergelohn. Das Schleppen eines (festgekommenen) Schiffes mit seiner Besatzung an Bord gilt nicht als Bergung sondern als Hilfeleistung, für die ein Hilfeleistungslohn beansprucht werden kann.