Segellexikon
Kurshaltepflicht
Ein Begriff aus den KVR. "Muss von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so muss das andere Kurs und Geschwindigkeit beibehalten." Diese Pflicht wird als Kurshaltepflicht bezeichnet. Siehe auch Ausweichpflicht.
Ein Begriff aus den KVR. "Muss von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so muss das andere Kurs und Geschwindigkeit beibehalten." Diese Pflicht wird als Kurshaltepflicht bezeichnet. Siehe auch Ausweichpflicht.