Segellexikon
Kurshalter
Muss von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so ist das andere der Kurshalter. Der Kurshalter unterliegt der Kurshaltepflicht.
Muss von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so ist das andere der Kurshalter. Der Kurshalter unterliegt der Kurshaltepflicht.