Segellexikon
Windpark
Parzelle auf See, in der Windräder elektrische Energie erzeugen. Kleinfahrzeuge bis zu 24 m Länge dürfen in Deutschland bei Tage durch Windparks und durch deren Sicherheitszone, die 500 m breiten Streifen um die Windparks, fahren, wenn a) die Sichtweite mindestens 1000 m beträgt und b) der Wind mit maximal Windstärke 6 weht. Das Befahren eines Windparks und dessen Sicherheitszone ist bei Nacht verboten. In Deutschland waren zum Jahresende 2012 insgesamt 29 Windparkprojekte genehmigt und über 90 weitere Projekte beantragt. Entlang der deutschen Nordseeküste bleibt ein 30 sm breiter Streifen frei von Windparks (keine „Horizontverschmutzung“).