Segellexikon

Anschlusszone

Der hinter dem Küstenmeer gelegene Streifen von bis zu 24 Seemeilen Abstand von der Basislinie. In der Anschlusszone darf der Küstenstaat Kontrollen ausüben und Verstöße gegen seine Zoll-, Einwanderungs- Gesundheits- und Finanzgesetze verhindern und ahnden.