Segellexikon

Küstenmeer

Auch Territorialgewässer genannt, der bis zu zwölf Seemeilen breite – von der Basislinie aus gemessene – Meeresstreifen vor der Küste eines Landes. Das Küstenmeer gehört zum Staatsgebiet des Küstenstaates; er hat aber keine uneingeschränkte Souveränität darüber. Denn das Küstenmeer darf von Schiffen aller Staaten in friedlicher Absicht durchfahren werden. Binnenwärts des Küstenmeeres liegen Innere Gewässer, seewärts grenzen an das Küstenmeer die Anschlusszone und die Hohe See. Ein Teil des deutschen Küstenmeers sind die Seeschifffahrtsstraßen.