Segellexikon
Basislinie
Begriff aus dem Völkerrecht. Die Basislinie trennt das Küstenmeer und das Innere Gewässer. Sie wird vom Küstenstaat gemäß dem UN-Seerechtsübereinkommen festgelegt und ist in den Seekarten verzeichnet. An der deutschen Nordseeküste verläuft die Basislinie an der niederländischen Grenze vor Borkum beginnend vor den ostfriesischen Inseln entlang bis Wangerooge, macht von dort einen großen Sprung zu den nordfriesischen Inseln und verläuft vor Amrum und vor Sylt entlang bis zur dänischen Grenze.