Segellexikon
Ausweichregeln
Segler sagen kurz und bündig: "Backbordbug vor Steuerbordbug" und "Lee vor Luv". Das ist jedoch nur eine unvollständige Kurzfassung. Die Ausweichregeln für Segelboote sind in KVR-Regel 12 festgelegt (diese Regeln sind aber nur anzuwenden, wenn sich beide Boote gegenseitig sehen können, also nicht bei verminderter Sicht):
"Wenn zwei Segelfahrzeuge sich einander so nähern, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss das eine dem anderen wie folgt ausweichen:
i) Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen;
ii) wenn sie den Wind von derselben Seite haben, muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen ausweichen;
iii) wenn ein Fahrzeug mit Wind von Backbord ein Fahrzeug in Luv sichtet und nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob das andere Fahrzeug den Wind von Backbord oder von Steuerbord hat, muss es dem anderen ausweichen.
Im Sinne dieser Regel ist die Luvseite diejenige Seite, die dem gesetzten Großsegel gegenüberliegt, auf Rahseglern diejenige Seite, die dem größten gesetzten Schratsegel gegenüberliegt." Siehe auch Ausweichpflicht und Kurshaltepflicht.