Segellexikon

Innere Gewässer

Die landwärts der Basislinie liegenden Seegewässer eines Küstenstaates. Im Gegensatz zum Küstenmeer, das von allen Schiffen in friedlicher Absicht durchfahren werden darf, darf der Küstenstaat seine Inneren Gewässer für fremde Schiffe sperren.