Segellexikon
Seeschifffahrtsstraßen
Der Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO). Die seewärtige Grenze der Seeschifffahrtsstraßen liegt drei Seemeilen seewärts der Basislinie. Als Seeschifffahrtsstraßen gelten aber auch Fahrwasser im deutschen Küstenmeer, die über die Drei-Seemeilen-Zone hinausführen (Elbe- und Weserfahrwasser). Binnenwärts der Basislinie gehören Innere Gewässer zu den Seeschifffahrtsstraßen sowie Binnenwasserstraßen, die von Seeschiffen befahren werden. Die sind z. B. die Elbe bis zum Hamburger Hafen, der NOK, die Weser bis Bremen, die Hunte bis Oldenburg, die Warnow bis Rostock und die Trave bis Lübeck.